Friedrich Grimm

deutscher Völkerrechtslehrer und Strafverteidiger; vertrat Deutschland ab 1927 vor internationalen Schiedsgerichten; Mitglied des Reichstags 1933-1945; ab 1937 Anwalt am Berliner Kammergericht

* 17. Juni 1888 Düsseldorf

† 16. Mai 1959 Freiburg/Br.

Internationales Biographisches Archiv – Personen aktuell 28/1959

vom 29. Juni 1959

Wirken

Friedrich Wilhelm Johannes Grimm wurde am 17. Juni 1888 in Düsseldorf als Sohn eines Eisenbahnlandmessers geboren. Nach Absolvierung des Gymnasiums in Essen studierte er Rechtswissenschaften in Genf, Berlin, Marburg und Münster, wo er 1910 promovierte.

Im Jahre 1914 ließ er sich als Rechtsanwalt in Essen nieder. Seine Tätigkeit in der Rechtspflege wurde durch Teilnahme am 1. Weltkrieg unterbrochen, meist in der Funktion eines Dolmetschers.

Nach dem Kriege wurde G. als geschickter Strafverteidiger rasch bekannt. Große Kenntnis des Völkerrechts und ausländischer Rechtsordnungen gab ihm die Befähigung, in den mehr von politischen als rechtlichen Gesichtspunkten beherrschten Prozessen der Zeit des Ruhrkampfes nach dem 1. Weltkrieg mit durchschlagendem Erfolg aufzutreten. Bekannt sind die Prozesse gegen Fritz Thyssen und andere Großindustrielle im Jan. 1923 unmittelbar nach dem Ruhreinmarsch der französischen Truppen und der Krupp-Prozeß im Anschluß an die blutigen Zusammenstöße des französischen Militärs mit Arbeitern der Krupp-Werke in Essen. Die politische Ausstrahlung dieser Prozesse auf die Stimmung der Bevölkerung des Rheinlandes war seinerzeit beträchtlich. 1927 ...